Behandlung & Kosten bei Qi+

Welche Anzahl an Behandlungen werden benötigt?
Diese hängt natürlich von der Art der Erkrankung und
dem Patienten/der Patientin ab. Dennoch kann gesagt werden,
dass es umso mehr Behandlungen bedarf, je länger die Erkrankung
schon besteht und je häufiger diese schon aufgetreten ist.
Auch ist die individuelle Reaktionsbereitschaft des Patienten/der
Patientin, sein/ihr Alter und seine/ihre allgemeine Verfassung
mit zu berücksichtigen. Meist kann die Behandlungsdauer und
der beabsichtigte Erfolg nach ca. der sechsten Behandlung durch
den Therapeuten/die Therapeutin eingeschätzt werden.


Hat eine Akupunkturbehandlung Nebenwirkungen?
Eine fachgerechte und unter medizinisch-hygienischen Bedingungen
durchgeführte Akupunkturbehandlung ist nebenwirkungsfrei.
Die Akupunktur greift in die Regelmechanismen des
Körpers ein. Deren Aktivierung kann im Verlauf der Behandlung
und auch danach zu einer kurzfristigen Verstärkung der Krankheitszeichen
führen, die jedoch rasch wieder abklingt. Ausscheidungsreaktionen über die Haut, den Urin oder den Stuhl sind möglich und häufig gewünscht.
Eine Akupunkturbehandlung zieht meist eine wohltuende Entspannung nach sich und mancher Patient/manche Patientin
bemerkt ein vermehrtes Schlafbedürfnis. Diesem sollte nachgegeben werden.
Bitte vermeiden Sie zwei Stunden vor und nach jeder Behandlung
übermäßige körperliche Anstrengung und Sport, üppige
Mahlzeiten, Stress und sexuelle Aktivität.

 

Die Behandlungskosten betragen für den ersten Termin (Anamnese mit Erstbehandlung Dauer ca.1.5-2Std.) 105€ und für die Folgebehandlungen (Dauer ca.45-60min.) 65€.  Jede Behandlung beinhaltet auch eine  Zungen-und Pulsdiagnose. 

Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse ob und in welchem Umfang Kostenübernahmen stattfinden können.

Privat-Versicherte und gesetzlich Versicherte mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernehmen in der Regel zumindest zu einem großen Teil die Kosten. In dem Fall werden die Rechnungen nach GebüH erstellt.

Gesetzlich Versicherte ohne Heilpraktiker Zusatzversicherung: Ich bin als qualifizierter Leistungserbringer bei der IKK-Südwest anerkannt. Somit ist es gesetzlich Versicherten dieser Krankenkasse auch möglich, meine Behandlungen ohne Heilpraktiker Zusatzversicherung dort abzurechnen. Bitte erfragen Sie die Details bei der Hotline Ihrer Krankenversicherung.

Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung in Bar oder mit Karte.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Behandlungstermin aktuelle Arztberichte mit.